Individualität

Anhänger Freier Berufe wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind üblicherweise Mitglied unabhängiger Kammern und haben die Grundabsicherung der Rentenpflicht erfüllt. Doch meist reicht dieses nicht aus. Liegt das Einkommen höher als die Beitragsbemessungsgrundlage oder besteht eine Befreiung von der Versicherungspflicht, muss Eigenvorsorge betrieben werden.

 
Alle Freiberufler die in keiner Standeskammer organisiert sind, wie beispielsweise die Unternehmensberater oder die Physiotherapeuten sind ganz frei in ihrer Vorsorgeplanung.

Für jeden ist die Wahl einer leistungsstarken und zeitgemäßen Absicherung empfehlenswert:

 

Berufliche Absicherung

 

Persönliche Absicherung

 

Persönliche Rente

 

Für Existensgründer gibt es in vielen Bereichen einen preisgünstigen Einstieg.

 

Welche Absicherung, Vorsorge oder Investition sinnvoll ist, sollte vorzugsweise in einem persönlichen Gespräch herausgefunden werden.